Herr und Frau W. mussten um die Jahrtausendwende mit ihren sechs minderjährigen Kindern wegen Verfolgung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer religiösen Minderheit aus ihrem Herkunftsland
fliehen. In Deutschland angekommen lief für sie zunächst einmal alles recht reibungslos. Insbesondere erhielten sie schnell und unkompliziert allein aufgrund der nachgewiesenen
Gruppenverfolgung die volle Flüchtlingsanerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Familie machte dann sofort eigenständig und problemlos alle notwendigen
Schritte zur Integration.
2005 erfolgte unmittelbar nach Sturz der Diktatur und noch der vor Installierung einer stabilen neuen Regierung im Herkunftsland der Familie seitens des Bundesamtes eine umstrittene
Widerrufswelle im Hinblick auf Flüchtlingsanerkennungen das Herkunftsland von Familie W. betreffend. Völlig unerwartet war für Familie W. durch die eklatante Fehleinschätzung der politischen
Lage durch das (BAMF) die bis dato gesichert erscheinende Bleibeperspektive kurz vor Erreichen des Erhalts von Niederlassungserlaubnissen und obwohl sie alles richtig gemacht hatten,
existentiell bedroht.
Eine Vielzahl von Familien in der gleichen Situation brachte dies über Jahre in große Schwierigkeiten. In dieser brisanten Situation zeigte sich, dass eine gute Beratung und Begleitung den
einzigen Unterschied zwischen „alles oder nichts“ machen kann.
Durch unsere intensive Beratung und Begleitung seit der Ankunft von Familie W. in Mönchengladbach und das dadurch entstandene absolute Vertrauensverhältnis gelang es letztendlich, die über
Jahre hinweg mühsam von der Familie selbstständig aufgebaute Bleibeperspektive trotz dieses plötzlichen Ereignisses aufrechterhalten zu können.
Die gesamte Familie erfüllte zum Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung nahezu alle Voraussetzungen für den Erhalt eines von asylrechtlichen Verfolgungsgründen unabhängigen unbefristeten
Aufenthalts. Die älteren Kinder erfüllten sogar bereits die Einbürgerungsvoraussetzungen. Lediglich im Hinblick auf die anspruchsbegründeten Mindestaufenthaltszeiten fehlte jeweils noch ein
verhältnismäßig geringer Restzeitraum.
In unserer Beratung war schon frühzeitig individuell für jedes einzelne Familienmitglied der genaue Zeitpunkt ausgelotet, zu dem die Voraussetzungen für eine Einbürgerung/ bzw. Erhalt einer
Niederlassungserlaubnis vorlagen, d.h. z.B. auch die Kinder jeweils einen Anspruch auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hatten. Aufgrund des unerwarteten leider etwas zu früh erfolgten
Widerrufs galt es nun diese zu retten.
Das bedeutete zunächst rechtzeitig Klage gegen den Widerruf vor dem Verwaltungsgericht zu erheben, damit die Bescheide nicht rechtskräftig wurden, bevor die erforderlichen
Voraufenthaltszeiten erfüllt waren und damit alle Antragsvoraussetzungen vorlagen. Die Familie durfte hierfür nicht einmal kurzfristig in einen Duldungsstatus verfallen, da dann die Zeit des
erforderlichen rechtmäßigen Aufenthalts unterbrochen und die angesammelten Voraufenthaltszeiten verfallen wären.
Auch bei weiteren in diesem Kontext aufgetretenen unvorhersehbaren Hürden, wie z.B. im Hinblick auf die Beschaffung von gültigen Nationalpässen mit anerkanntem Merkzeichen, etc. - gefordert,
um – was schließlich gelang – das Ziel doch noch zu erreichen, haben wir kleinschrittig unterstützt.
Mittlerweile sind alle Familienmitglieder eingebürgert und die Kinder haben Schulabschlüsse erreicht, sowie Ausbildungen absolviert, bzw. zum Teil auch bereits eigene Familien gegründet.